Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung, mit der pflegebedürftige Personen haushaltsnahe Unterstützung und Entlastung im Alltag erhalten können.
Ab Pflegegrad 1steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 €zu (Stand 01.01.2025).
Dieser Betrag ist zweckgebunden: Er darf für Leistungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Putzen, Einkaufen), stundenweise Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfe eingesetzt werden.
Keine Kosten für die Pflegebedürftigen– die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Dienstleister und Pflegekasse, es fällt kein Eigenanteil an.
Das Budget kann angespart werden: Nicht genutzte Beträge eines Monats werden in die folgenden Monate übertragen.
Ungenutzte Beträge verfallen zum 30. Juni des Folgejahres, wenn sie bis dahin nicht eingesetzt wurden.
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