Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst für pflegebedürftige Menschen erbringt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

  • Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.

  • Die Pflegekasse übernimmt einen monatlichen Höchstbetrag für diese Leistungen (Stand 01.01.2025):

    • Pflegegrad 2: 796 €

    • Pflegegrad 3: 1.497 €

    • Pflegegrad 4: 1.859 €

    • Pflegegrad 5: 2.299 €

Typische Leistungen der Pflegesachleistungen

  • Grundpflege:Duschen, Waschen, An- und Auskleiden, Hilfe bei Toilettengängen, Körperpflege

  • Ernährung:Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung beim Essen und Trinken

  • Mobilität & Lagerung:Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen, Umlagern oder Lagerung im Bett

  • Alltagsunterstützung:einfache hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der Pflege

Investitionskosten & Ausbildungsumlage

  • Investitionskosten: Umlagebetrag von 2,28 € pro Hausbesuch, privat zu leisten, dient zur Deckung von Kosten für Gebäude, Ausstattung und technische Anlagen des Pflegedienstes.

  • Ausbildungsumlage: Umlagebetrag von 2,20 € pro Hausbesuch(ab 01.01.2026), privat zu leisten und wird an die AFBW (Ausbildungsfonds Baden-Württemberg)weitergegeben.

💡 Hinweise:

  • Wenn Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, wird der Betrag anteilig vom Pflegegeld abgezogen.

  • Werden mehr Leistungen in Anspruch genommen, als das Budget der Pflegesachleistungen erlaubt, müssen diese zusätzlichen Leistungen privat getragen werden.

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