Pflegesachleistungen sind Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst für pflegebedürftige Menschen erbringt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
Die Pflegekasse übernimmt einen monatlichen Höchstbetrag für diese Leistungen (Stand 01.01.2025):
Pflegegrad 2: 796 €
Pflegegrad 3: 1.497 €
Pflegegrad 4: 1.859 €
Pflegegrad 5: 2.299 €
Grundpflege:Duschen, Waschen, An- und Auskleiden, Hilfe bei Toilettengängen, Körperpflege
Ernährung:Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung beim Essen und Trinken
Mobilität & Lagerung:Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen, Umlagern oder Lagerung im Bett
Alltagsunterstützung:einfache hauswirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der Pflege
Investitionskosten: Umlagebetrag von 2,28 € pro Hausbesuch, privat zu leisten, dient zur Deckung von Kosten für Gebäude, Ausstattung und technische Anlagen des Pflegedienstes.
Ausbildungsumlage: Umlagebetrag von 2,20 € pro Hausbesuch(ab 01.01.2026), privat zu leisten und wird an die AFBW (Ausbildungsfonds Baden-Württemberg)weitergegeben.
Wenn Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, wird der Betrag anteilig vom Pflegegeld abgezogen.
Werden mehr Leistungen in Anspruch genommen, als das Budget der Pflegesachleistungen erlaubt, müssen diese zusätzlichen Leistungen privat getragen werden.
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