Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die in Anspruch genommen wird, wenn die reguläre Pflegeperson zeitweise verhindert ist (z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen).

  • Anspruch besteht für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5. Actiovita GmbH+1

  • Ab dem 01. Januar 2025beträgt der jährliche Leistungsbetrag bis zu 1.685 €. BMG+2Pflegeberatung Schaubach+2

  • Ab dem 01. Juli 2025gibt es ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege UND Kurzzeitpflegein Höhe von 3.539 €, das flexibel für beide Leistungen verwendet werden kann. Pflegewegweiser NRW+2AOK+2

Abrechnung & Eigenanteil

  • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst oder der Ersatzpflegeperson und der Pflegekasse. Sozialversicherung kompetent+1

  • Es fällt kein Eigenanteil für die Pflegebedürftigen an, soweit die Leistung im Rahmen des Budgets erfolgt.

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